Wie wird man bezahlt?

Für die große Zahl der kommunalen Kindertagesstätten gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser regelt Bezahlung, Urlaub und vieles andere mehr. Nach der Entgelttabelle für den „Sozial- und Erziehungsdienst“ kommen eine Erzieherin und ein Erzieher als Berufsanfänger auf ein Monatsgehalt von rund 2.080 Euro brutto. Netto sind das, wenn man ledig ist und kein Kind hat, 1.380 Euro. Nach einem Jahr erreicht man die nächst höhere Gehaltsstufe und verdient 2.280 Euro brutto. Wenn man nach der Fachschule ein Anerkennungsjahr absolviert hat, ist man gleich in dieser zweiten Stufe eingruppiert. In den folgenden Jahren steigt man bis zur sechsten Stufe auf. Das Gehalt in dieser Endstufe beträgt derzeit 2.915 Euro brutto.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Westen 39 Stunden, im Osten 40.

Für die großen Wohlfahrtsverbände – wie die Arbeiterwohlfahrt oder das Deutsche Rote Kreuz – und die wichtigsten Vereine gibt es ebenfalls Tarifverträge, die im Wesentlichen dem TVöD entsprechen. Die Kirchen regeln die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten in arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) oder Kirchlichen Tarifverträgen.

Die Gehälter und Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher sind der Bedeutung des Berufs, der Qualifikation der Beschäftigten und ihrer Verantwortung nicht angemessen. Der Verdienst muss angehoben und die Arbeitszeit so gestaltet werden, dass ausreichend Zeit für Vorbereitungsarbeiten, Elterngespräche und Beratung im Team bleibt.

Eine Verbesserung ist nur durch Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften möglich. Damit die Gewerkschaften ihre Forderungen durchsetzen können, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Erzieherinnen und Erzieher engagieren.

Impressum